Erprobungsstufeninformation

Das Ratsgymnasium Gladbeck versteht sich als "Haus des Lernens" (s. Schulprogramm), das die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe in den Jahrgangsstufen 5 und 6 auf ihrem Weg von der Grundschule zum Abitur fördert und fordert. Um sie als eine pädagogische Einheit zu verstehen, muss man einige Gesetze der "Ausbildungsordnung der Sekundarstufe I" beachten:

1.Gesetzliche Rahmenbedingungen (AO - SI)

1.1. § 11 Ziel, Gliederung, Dauer
Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit, in der es keine offizielle Versetzung, nur einen Übergang, gibt.

Die Erprobungsstufe zielt auf die Erprobung, Förderung und Beobachtung von Schülerinnen und Schülern ab, um in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtig- ten die Entscheidung über deren Eignung für das Gymnasium sicherer zu machen.

Die Höchstverweildauer in der Erprobungsstufe beträgt 3 Jahre. Die Klasse 5 kann einmal freiwillig wiederholt werden

In den beiden Klassen gibt es jeweils 4 Erprobungsstufenkonferenzen. In ihnen wird über die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, über etwaige Schwierigkeiten, deren Ursachen und mögliche Wege zu ihrer Überwindung sowie besondere Fördermöglichkeiten beraten.

1.2. § 12 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
Die Klassenkonferenz (= Versetzungskonferenz) kann den Erziehungsberechtigten bei etwaigen Schwierigkeiten ihres Kindes empfehlen, einen Wechsel zum Ende der 5. Klasse zu beantragen, um in einer anderen Schulform besser gefördert zu werden.

1.3. § 13 Abschluss der Erprobungsstufe
Die Versetzungskonferenz prüft vor Abschluss der Erprobungsstufe, ob ein Schüler oder eine Schülerin die Schulform wechseln oder die gewählte Schulform weiterhin besuchen soll. Bei einem Schulformwechsel ist dieses spätestens 6 Wochen vor Schuljahresende den Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. Ferner ist ein Beratungsgespräch anzubieten.

- Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler können die Klasse 6 nur wiederholen, wenn die Versetzungskonferenz feststellt, dass die Versetzung in Klasse 7 aufgrund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung erreicht werden kann. Stellt dies die Versetzungskonferenz nicht fest, muss auch bei Nichtausschöpfen der maximalen Verweildauer in der Erprobungsstufe die Schulform gewechselt werden.

2.Informationsveranstaltungen am Ratsgymnasium

Um Informationen über unsere Schule zu erlangen und den Beginn der Erprobungsstufe zu erleichtern, gibt es folgende Veranstaltungen:

2.1. Tag der offenen Tür
An einem Samstag im November oder Dezember erhalten die eingeladenen Grundschulkinder der 4. Klassen und ihre Eltern Gelegenheit zu Unterrichtsbesuchen in der Unterstufe und zu Projekten der Mittel- und Oberstufe. Nach der Begrüßung in der Aula und den anschließenden Unterrichtsbesuchen und -aktivitäten lädt das Ratsgymnasium mit seinen unterschiedlichen Gremien die Gäste zu persönlichen Gesprächen in Schulcafeteria und Pausenhalle ein.

2.2. Kennenlernnachmittag
Nachdem sich die Grundschulkinder für unsere Schule entschieden haben, werden sie und ihre Eltern zu einem "Kennenlernnachmittag" eingeladen. Hier lernen die Kinder nicht nur ihre neue Klassenlehrerin bzw. ihren neuen Klassenlehrer kennen, sondern auch ihre neuen Mitschüler/innen sowie ihre Mentoren (s. 4.3.). Während die neuen "Fünftklässler" an verschiedenen Aktionen teilnehmen, treffen sich Eltern und Lehrer zu einem Informationsaustausch in der Pausenhalle.

2.3. Klassenpflegschaftssitzung
Am Montagabend der 2. Schulwoche lädt das Ratsgymnasium alle Eltern der Jahr- gangsstufe 5 ein. Nach einer allgemeinen Information über die Erprobungsstufe in der Aula stellen sich die Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit ihrem Fach in den jeweiligen Klassen vor, sodass Eltern und Lehrer sich möglichst früh kennen lernen. Daran schließt sich die 1. Klassenpflegschaftssitzung mit Klassenlehrerin oder Klassenlehrer an.

2.4. Sprechstunden und Elternsprechtage
Dem Ratsgymnasium liegt die intensive Kommunikation und Kooperation zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrern sehr am Herzen, um die Ent- wicklung der Schülerinnen und Schüler während der Erprobungsstufe zu beobachten und positiv zu beeinflussen. Deshalb bieten alle Lehrerinnen und Lehrer im laufenden Schuljahr wöchentlich den Erziehungsberechtigten einen festgelegten Gesprächster-min bzw. Termine nach persönlicher Vereinbarung an. Ferner gibt es Gesprächs- möglichkeiten an den Elternsprechtagen, die ein Mal pro Halbjahr jeweils morgens und speziell für Berufstätige nachmittags und abends stattfinden. An zuvor festge- legten Terminen können die Eltern dann Lehrerinnen und Lehrer sprechen

3. Pädagogische Maßnahmen am Ratsgymnasium

In dem zweijährigen Zeitraum der Erprobungsstufe liegt das Hauptziel der pädagogischen Arbeit darin, den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Grundschule zum Rats- gymnasium zu erleichtern, ihre Idendifikation mit unserer Schule möglichst schnell zu er- reichen und sie von der Arbeitsweise der Grundschule ausgehend zu der eines Gymnasiums und somit zu dessen Bildungszielen hinzuführen. Um diese zu erreichen, trifft unsere Schule im Einzelnen folgende Maßnahmen:

3.1. Einsatz von erfahrenen Lehrkräften
In der Erprobungsstufe werden vor allem Lehrerinnen und Lehrer mit entsprechend großer Erfahrung in dieser pädagogischen Einheit eingesetzt und zwar meistens mit beiden Fachqualifikationen, um die Anzahl der im Vergleich zur Grundschule vielen neuen Lehrkräfte für die Fünftklässler zu begrenzen. In Anlehnung an die Grund- schule liegt hier aber der Einsatz von Lehrerinnen höher als in den folgenden Jahr- gangsstufen. In der Regel kommt es in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu keinem Lehrer- wechsel, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte behalten.

3.2. Lernziele
Die Grundlagen für die Arbeit der höheren Klassenstufen sowie nach dem Abitur für Studium oder Ausbildung werden in der Erprobungsstufe anknüpfend an die Vorar- beit der Grundschule gelegt. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei mit ihren Begabungen und Lernschwächen identifiziert und gezielt gefördert werden. Arbeits- elemente, wie zum Beispiel "Lernen lernen", selbstständiges Lernen, handlungsorien- tiertes Lernen, konstruktives Zusammenarbeiten in Teams und friedliches demokrati- sches Zusammenleben innerhalb und außerhalb der Schule sind dabei hochrangige Werte und Ziele. Weiterhin sollen durch fachübergreifende, kleine Unterrichtsprojekte den Kindern die Zusammenhänge der verschiedenen Unterrichtsfächer verdeutlicht werden. Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 zielt die pädagogische Arbeit innerhalb jeder einzel- nen Klasse auf die Anpassung und Angleichung der verschiedenen Lerngruppen aus den Grundschulen ab. Danach steht, was Unterrichtsinhalte und Methodenbewusstsein anbelangt, die Angleichung der Fünferklassen untereinander im Vordergrund, um am Ende der Jahrgangsstufe 6 gleiche Grundlagen für jedes Kind geschaffen zu haben, wenn in der Jahrgangsstufe 7 aufgrund der Wahl der 2. Fremdsprache neue Klassen- verbände gebildet werden.

3.3. Kooperation mit Grundschulen
Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit den Grundschulen sind durch gegenseitige Lehrerhospitationen und Klassenbesuche intensiviert worden. So gibt es unter Beteiligung des Ratsgymnasiums einen gemischten Arbeitskreis von Grund- schulen und weiterführenden Schulen, der sich zum Ziel gesetzt hat, untereinander abzuklären, welches Grundwissen, welche Fähigkeiten und welche Unterrichts-methoden Grundschüler am Ende der vierten Klasse erreichen sollen bzw. erreicht haben und der soziale Probleme von Schulkindern, deren Lebenswelt sich verändert hat, untersucht und darüber mit Fachleuten (z.B. Schulpsychologen) diskutiert.

3.4. Förderung
Das Ratsgymnasium bietet je nach Lehrerkapazitäten Förderunterricht in den Kern- fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ab dem 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 an, um auftretende Schwierigkeiten schon am Anfang zu beheben. Der Förderunter-richt wird dabei von Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Schule erteilt. Ferner wird eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Initiative "Schüler helfen Schülern" angeboten. Dabei beaufsichtigen und helfen Oberstufenschülerinnen und -schüler zweimal wöchentlich nachmittags im "Selbstlernzentrum" das Arbeiten der Jüngeren, die auch mit Mittagessen in der schuleigenen Cafeteria versorgt werden. Vor und nach der Hausaufgabenbetreuung bietet die Initiative verschiedene Spiel- aktivitäten an. Ab der Jahrgangsstufe 6 erhalten die Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierig-keiten und -schwächen individuelle "Lern- und Förderempfehlungen" von ihren Fach- lehrerinnen und Fachlehrern. Dabei kommt es zu einem schriftlichen "Förderkontrakt" zwischen Lehrern, Schülern und Eltern, um durch verstärktes Zusammenarbeiten aller Beteiligten den Lernprozess zu optimieren und die Versetzung in die Jahrgangsstufe 7 und damit den Verbleib am Gymnasium zu erreichen

4. Stärkungen der individuellen Schülerpersönlichk

4.1. Klassenlehrertag
Um einen Übergang ohne Stress zwischen der Grundschule und dem Ratsgymnasium zu erreichen, erhalten die neuen Fünferklassen einen so genannten "Klassenlehrertag" bzw. mehrere Tage in der ersten Schulwoche. Hierbei werden sie nur durch ihre Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer in das Unterrichtsthema "Lernen lernen" einge-führt.

4.2. Klassenbildung
Bei der Klassenbildung spielen folgende Aspekte eine relevante Rolle: Grundschulbezirke, Stadtteile und Freundschaften (bei individuellen Eltern- und Schülerwün-schen), sodass Arbeits-, Spiel- und Fahrgemeinschaften gebildet werden können.

4.3. Klassenraum
Die Gestaltung des Klassenraumes unter lernpsychologischen, fächerübergreifenden Gesichtspunkten ist besonders wichtig, damit die Schülerinnen und Schüler ihren - nur von ihrer Klasse benutzten - Raum als Teil ihres schulischen Lebens und Lernens an- erkennen.

4.4. Wandertage
Bereits in den ersten Schulwochen wird ein Wandertag zum Kennenlernen in den Wittringer Wald mit Museumsbesuch und Spielaktivitäten durchgeführt. Daran schließen sich mehrere Wandertage im Laufe der Erprobungsstufe in die Umgebung Gladbecks an, wobei je nach Schneelage auch eine Fahrt zum Schlittenfahren ins winterliche Sauerland angeboten wird.

4.4. Erlebnispädagogik
Im Rahmen des Projektes "Erlebnispädagogik" wird zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 im Sportunterricht eine Unterrichtsreihe mit dem Thema "Ich trau´ mich" bzw. "Wir sind stark" durchgeführt. Ferner gibt es einen Projekttag zu dieser speziellen Pädago-gik. Am Ende der Jahrgangsstufe 5 schließt sich eine dreitägige Klassenfahrt unter erlebnispädagogischen Gesichtspunkten an.

4.5. Selbstbehauptungskurs
Auf privater Basis wird zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 für Mädchen ein Selbstbe- hauptungs- und Selbstverteidigungskurs angeboten. Dazu treffen sich die Schülerinnen einmal wöchentlich nachmittags in der Schule und werden von einer speziellen Trainerin unterrichtet.

4.6. Mentoren
Im Rahmen der Initiative "Schüler helfen Schülern" gibt es am Ratsgymnasium so ge- nannte "Mentoren", d.h. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 und 11, die den jeweiligen Klassen in der gesamten Erprobungsstufe unterstützend zur Seite stehen. Sie lernen Schüler und Eltern bereits am "Kennenlernnachmittag" kennen, or- ganisieren Klassenfeste und Schulkarneval, begleiten ins Schwimmbad, Eislaufzen-trum oder Kino und helfen auf Wandertagen bzw. Klassenfahrt.

5. Außerunterrichtliche Aktivitäten

Zu bestimmten Terminen nachmittags, d.h. außerhalb des Unterrichts, bietet das Rats-gymnasium für die Erprobungsstufe folgende Veranstaltungen an:

5.1. Sport
Von Übungsleitern der Oberstufe, die eine Ausbildung zu "Sporthelferinnen und Sporthelfern" absolviert haben, werden verschiedene Sport-AG´s für die Erprobungs- stufe angeboten. Ferner gibt es in Kooperation mit dem Turnverein Gladbeck eine Volleyball-AG für die Klassen 5 und 6. Außerdem werden im Laufe des Schuljahres verschiedene sportliche Turniere veranstaltet.

5.2. Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs
s. 4.5.

5.3. Schulorchester
Das Schulorchester integriert je nach Leistungsstand musisch begabte Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel, den Nachwuchs zu fördern und Konzerte vorzubereiten.

5.4. Schülerzeitung
Die Schülerzeitung "Ratsia" bietet schreibinteressierten Kindern Gelegenheit zur redaktionellen Mitarbeit.

6. Kooperationen

6.1. Polizei
In Zusammenarbeit mit der Polizei führt das Ratsgymnasium in der Erprobungsstufe Verkehrserziehung durch. In mehreren Unterrichtsstunden werden die Schülerinnen und Schüler zu richtigem Verhalten im Straßenverkehr angeleitet. Ferner untersuchen sie mögliche Gefahrenpunkte in der Umgebung der Schule und fahren mit dem Ver-kehrssicherheitsberater der Polizei eine bestimmte Strecke mit dem Fahrrad ab. Schließlich werden die Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Aus Sicher-heitsgründen kontrolliert die Polizei danach mehrmals im Schuljahr vor Schulbeginn bzw. nach Schulende das Verkehrsverhalten und die Fahrräder unserer Schüler.

6.2. Stadtbücherei
Durch die Zusammenarbeit mit der Stadtbücherei sollen die Schülerinnen und Schüler mit der Bibliothek vertraut gemacht werden sowie eine zukünftige Nutzung der Ein- richtung erzielt werden. Außerdem werden die Eltern in einer besonderen Veranstal- tung über die positiven Auswirkungen des Lesens informiert.

6.3. Psychologische Dienste
Bei schulischen, sozialen oder anderen Problemen arbeitet die Schule mit schul- psychologischen Diensten der Stadt Gladbeck oder des Kreises Recklinghausen, dem Jugendamt und anderen Institutionen zusammen.

6.4. Universitäten
An bestimmten Projekten oder Projekttagen verschiedener Universitäten können Schülerinnen und Schüler des Ratsgymnasiums teilnehmen.