| Strafrechtliche
Verfolgung der KZ-Aufseherinnen
Am Ende des Prozesses wird Hanna zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die anderen Angeklagten hingegen bekommen zeitliche Freiheitsstrafen. Im Vergleich dazu sind hier nun weitere Beispiele für die strafrechtliche Verfolgung von KZ-Aufseherinnen aufgeführt: Margarete Mewes - KZ-Aufseherin 1914 in Fürstenberg in der Nähe des späteren Frauen-KZ Ravensbrück geboren, bewarb sich 1939 freiwillig als Aufseherin in Ravensbrück und war zwei Jahre Arrestaufseherin im Bunker. 1947 wurde sie von einem britischen Militärgericht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, aber bereits 1952 auf Grund guter Führung entlassen. Jane B. - KZ-Aufseherin am 05.10.1908 in Sagan in Schlesien geboren, bewarb sich auf Grund einer Zeitungsnotiz im Februar 1939 als Aufseherin im Lager Lichtenburg und wurde ins Frauen-KZ Ravensbrück übernommen. Mitte 1940 war sie für ein Vierteljahr nach Mauthausen abkommandiert, kehrte dann nach Ravensbrück zurück. Sie erhielt 1941 ihre zweite Abkommandierung nach Mauthausen, kam danach in ein Außenlager Ravensbrücks, St. Lambrecht in der Steiermark, in welchem weibliche Häftlinge landwirtschaftliche Arbeiten verrichten mußten, reiste 1944 kurz nach Ravensbrück zurück und blieb bis zum Kriegsende in Groß-Rosen. Sie wurde nie angeklagt. Hertha Ehlert - KZ-Aufseherin geb. Ließ, verh. Naumann, wurde am 26.03.1905 in Berlin geboren. Sie meldete sich wahrscheinlich am 15.11.1939 freiwillig als Aufseherin nach Ravensbrück, wurde im Herbst 1943 nach Lublin, im November 1944 nach Auschwitz versetzt und gelangte mit einem Evakuierungstransport im Februar 1945 nach Bergen-Belsen. Sie wurde im Bergen-Belsen Prozeß zu 15 Jahren Haft verurteilt, aber vorzeitig am 07.05.1953 entlassen. Quelle: Irmtraud Heike in "Frauen in Konzentrationslagern. Bergen-Belsen. Ravensbrück" In Hinblick auf die Ehefrauen der Nazischergen oder gar Frauengrößen der SS lässt sich sagen, dass sie, wenn sie überhaupt verurteilt wurden, häufig mit leichteren Freiheitsstrafen davonkamen. Allerdings wurden auch viele gar nicht erst angeklagt. |