Hanna vor Gericht
Was könnten wohl Staatsanwalt und Verteidiger in Hannas Fall gesagt haben? Was könnte
ihr zur Last gelegt worden sein? Hier ein paar Versuche:
Anklageschrift
Frau Hanna Schmitz, Sie werden angeklagt, während ihres Dienstes als Aufseherin im
NS-Lager Krakau monatlich rund sechzig Frauen nach Auschwitz geschickt zu haben, wobei Ihnen
bewusst war, dass die Frauen dort umgebracht werden würden. Des Weiteren werden Sie
beschuldigt, auf dem sogenannten "Todesmarsch" hunderte von Frauen mit
unzureichender Kleidung durch Eis und Schnee haben marschieren lassen, von denen nach
einer Woche die Hälfte tot war. Außerdem wird Ihnen zur Last gelegt, in einer
Bombennacht im Winter 1944/45 die oben genannten Frauen in eine Kirche eingesperrt zu
haben und, nachdem eine Bombe auf die Kirche gefallen war und sie anfing zu brennen, nicht
einmal den Versuch unternommen zu haben, die Frauen zu retten, obwohl sie den Schlüssel
zur Kirche hatten. Deswegen fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche
Freiheitsstrafe.
Schlussplädoyer des Verteidigers
Hohes Gericht, Herr Staatsanwalt, meine Damen und Herren!
Während des laufenden Verfahrens wurde meine Mandantin mehrerer schwerster Verbrechen
beschuldigt. Sie klagten sie an, zur SS gegangen zu sein anstatt ihre Stelle als
Vorarbeiterin bei Siemens anzunehmen. Aber bedenken Sie, woher hätten denn Leute der
damaligen Zeit von den Gräueltaten in den Konzentrationslagern wissen sollen? Sie haben
Frau Schmitz außerdem vorgeworfen, sie hätte schwache Mädchen zu sich geholt, sie
bevorzugt und, als sie ihrer überdrüssig war, nach Auschwitz geschickt. Aber was, wenn
Frau Schmitz schon vorher wusste, dass die Mädchen nach Auschwitz geschickt werden
würden, und sie ihnen so die letzten Monate erträglich machen wollte? Des Weiteren
wollen Sie meiner Mandantin zur Last legen, sie hätte den Schlüssel zur Kirche gehabt.
Nun, den hatte sie nicht. Aus Überresten der Kirche lässt sich nämlich beweisen, dass
die Kirche tatsächlich mehrere Türen hatte, so wie meine Mandantin behauptet hat. Also
lässt sich vermuten, dass sie auch nicht gelogen hat, als sie sagte, die Schlüssel
hätten gesteckt. Nun, dass meine Mandantin Insassen des KZs Krakau nach Auschwitz
geschickt hat, stimmt, und sie hat es auch zugegeben. Einsehen müssen Sie aber auch, dass
es ihr Befehl war, und dem musste sie folgen.
Was hätte sie denn tun sollen?! Zum Schluss hätte ich als Anwalt eine kleine Frage: Wie
wollen Sie eigentlich eine Tat bestrafen, die zur Tatzeit gar kein Verbrechen war, da es
kein Gesetz gab, das sie als Straftat deklarierte???
Schlussplädoyer des Staatsanwaltes
Hohes Gericht, Herr Verteidiger, meine Damen und Herren!
Können Sie sich vorstellen, wie es in einem Konzentrationslager zugeht? Haben Sie eine
Ahnung, unter welchen grausamen Foltern diese armen Menschen standen? Das ist heutzutage
nur schwer nachzuvollziehen. Aber selbst, wenn es kein Gesetz gab, welches dies verbot,
bleiben die Taten der Wachmannschaften in diesen Konzentrationslagern ein Verbrechen an
der Würde der Menschen, ein Verbrechen an der Menschheit. Dazu braucht es keine
niedergeschriebenen Gesetze. Frau Schmitz hat sich genau dieser Verbrechen schuldig
gemacht. Sie schickte Frauen und Kinder wissentlich in den Tod nach Auschwitz. Sie nahm
Mädchen zu sich, die wenige Zeit später ebenfalls abtransportiert wurden. Sie ließ
Frauen und Kinder in einer Kirche verbrennen, obwohl ein Schlüssel vorhanden war.
Selbst wenn diese Verbrechen damals nicht bestraft wurden, so sagt einem doch der gesunde
Menschenverstand, dass es Unrecht ist, unschuldige Menschen in den Tod zu schicken. Bei
Hanna Schmitz scheint dieser gesunde Menschenverstand augenscheinlich zu fehlen. Denn was
veranlasst einen Menschen, beim Tod hilfloser Mitmenschen tatenlos zuzusehen ohne etwas zu
unternehmen? Der sittenwidrige Befehl von Obrigkeiten, die sich zu diesem Zeitpunkt
schon längst in Sicherheit gebracht haben und von denen sowieso keine Hilfe zu erwarten
gewesen wäre?
Hanna Schmitz ist schuldig, schuldig all der Taten, deretwegen sie angeklagt ist. Ganz
gleich, ob altes oder neues Strafrecht: Ein Verbrechen an der Menschheit ist ein
Verbrechen an der Menschheit - immer und überall.