Hanna vor Gericht

Was könnten wohl Staatsanwalt und Verteidiger in Hannas Fall gesagt haben? Was könnte ihr zur Last gelegt worden sein? Hier ein paar Versuche:

Anklageschrift

Frau Hanna Schmitz, Sie werden angeklagt, während ihres Dienstes als Aufseherin im NS-Lager Krakau monatlich rund sechzig Frauen nach Auschwitz geschickt zu haben, wobei Ihnen bewusst war, dass die Frauen dort umgebracht werden würden. Des Weiteren werden Sie beschuldigt, auf dem sogenannten "Todesmarsch" hunderte von Frauen mit unzureichender Kleidung durch Eis und Schnee haben marschieren lassen, von denen nach einer Woche die Hälfte tot war. Außerdem wird Ihnen zur Last gelegt, in einer Bombennacht im Winter 1944/45 die oben genannten Frauen in eine Kirche eingesperrt zu haben und, nachdem eine Bombe auf die Kirche gefallen war und sie anfing zu brennen, nicht einmal den Versuch unternommen zu haben, die Frauen zu retten, obwohl sie den Schlüssel zur Kirche hatten. Deswegen fordert die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Schlussplädoyer des Verteidigers

Hohes Gericht, Herr Staatsanwalt, meine Damen und Herren!
Während des laufenden Verfahrens wurde meine Mandantin mehrerer schwerster Verbrechen beschuldigt. Sie klagten sie an, zur SS gegangen zu sein anstatt ihre Stelle als Vorarbeiterin bei Siemens anzunehmen. Aber bedenken Sie, woher hätten denn Leute der damaligen Zeit von den Gräueltaten in den Konzentrationslagern wissen sollen? Sie haben Frau Schmitz außerdem vorgeworfen, sie hätte schwache Mädchen zu sich geholt, sie bevorzugt und, als sie ihrer überdrüssig war, nach Auschwitz geschickt. Aber was, wenn Frau Schmitz schon vorher wusste, dass die Mädchen nach Auschwitz geschickt werden würden, und sie  ihnen so die letzten Monate erträglich machen wollte? Des Weiteren wollen Sie meiner Mandantin zur Last legen, sie hätte den Schlüssel zur Kirche gehabt. Nun, den hatte sie nicht. Aus Überresten der Kirche lässt sich nämlich beweisen, dass die Kirche tatsächlich mehrere Türen hatte, so wie meine Mandantin behauptet hat. Also lässt sich vermuten, dass sie auch nicht gelogen hat, als sie sagte, die Schlüssel hätten gesteckt. Nun, dass meine Mandantin Insassen des KZs Krakau nach Auschwitz geschickt hat, stimmt, und sie hat es auch zugegeben. Einsehen müssen Sie aber auch, dass es ihr Befehl war, und dem musste sie folgen.
Was hätte sie denn tun sollen?! Zum Schluss hätte ich als Anwalt eine kleine Frage: Wie wollen Sie eigentlich eine Tat bestrafen, die zur Tatzeit gar kein Verbrechen war, da es kein Gesetz gab, das sie als Straftat deklarierte???

Schlussplädoyer des Staatsanwaltes

Hohes Gericht, Herr Verteidiger, meine Damen und Herren!
Können Sie sich vorstellen, wie es in einem Konzentrationslager zugeht? Haben Sie eine Ahnung, unter welchen grausamen Foltern diese armen Menschen standen? Das ist heutzutage nur schwer nachzuvollziehen. Aber selbst, wenn es kein Gesetz gab, welches dies verbot, bleiben die Taten der Wachmannschaften in diesen Konzentrationslagern ein Verbrechen an der Würde der Menschen, ein Verbrechen an der Menschheit. Dazu braucht es keine niedergeschriebenen Gesetze. Frau Schmitz hat sich genau dieser Verbrechen schuldig gemacht. Sie schickte Frauen und Kinder wissentlich in den Tod nach Auschwitz. Sie nahm Mädchen zu sich, die wenige Zeit später ebenfalls abtransportiert wurden. Sie ließ Frauen und Kinder in einer Kirche verbrennen, obwohl ein Schlüssel vorhanden war.
Selbst wenn diese Verbrechen damals nicht bestraft wurden, so sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass es Unrecht ist, unschuldige Menschen in den Tod zu schicken. Bei Hanna Schmitz scheint dieser gesunde Menschenverstand augenscheinlich zu fehlen. Denn was veranlasst einen Menschen, beim Tod hilfloser Mitmenschen tatenlos zuzusehen ohne etwas zu unternehmen? Der sittenwidrige Befehl von  Obrigkeiten, die sich zu diesem Zeitpunkt schon längst in Sicherheit gebracht haben und von denen sowieso keine Hilfe zu erwarten gewesen wäre?
Hanna Schmitz ist schuldig, schuldig all der Taten, deretwegen sie angeklagt ist. Ganz gleich, ob altes oder neues Strafrecht: Ein Verbrechen an der Menschheit ist ein Verbrechen an der Menschheit - immer und überall.